Dank unserer umfangreichen Leistungen können Sie jede Fahrt entspannt genießen. Ab sofort erhalten Sie zudem beim Kauf eines Mazda Neuwagens automatisch eine deutlich längere Herstellergarantie1.
Sie können nun noch länger sorglos mit Ihrem Mazda fahren.
Falls Sie Fragen zum Thema Garantie oder Neuwagenanschlussgarantie haben, können sie uns sehr gern ansprechen.
2 Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen. Mängelhaftungsansprüche gegenüber dem Händler bleiben von der Garantie unberührt.
Zeitraum | |
Mazda Neuwagengarantie (ab Erstzulassung 01.03.2022) | 6 Jahre / 150.000 Kilometer2 |
Garantie für die Hochvoltbatterie (rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge und Plug-in-Hybriden) | 8 Jahre / 160.000 Kilometer3 |
Garantie für die Kapazität der Hochvoltbatterie (rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge (BEV) | 8 Jahre / 160.000 Kilometer3 |
Mazda Garantie gegen Durchrostung | 12 Jahre5 |
Mazda Mobilitätsgarantie | pro Wartung 1 Jahr / 20.000 Kilometer bei allen anderen Modellen2 |
Unsere Mazda Neuwagengarantie1 gilt sechs Jahre oder 150.000 km - je nachdem, was zuerst eintritt. Während dieser Garantiefrist haben Sie Anspruch auf die Beseitigung von Herstellungs- und Materialfehlern.
Ansprüche auf Leistungen der Mazda Garantie bestehen nur bei nachweislichen Material- und Herstellungsfehlern und setzen voraus, dass die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen einschließlich der Karosserieinspektionen und sonstiger Inspektionsarbeiten vorschriftsmäßig entsprechend den Herstellervorgaben ausgeführt worden sind.
(rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und Plug-in-Hybriden)
Bei einem Material- oder Herstellungsfehler deckt die Garantie für die Hochvolt-Batterie die Reparatur oder den Austausch (gegen Neuteile oder wiederaufbereitete Teile oder eine werksüberholte Hochvolt-Batterie mit einer zum Zeitpunkt der Reparatur angemessenen Kapazität) des betroffenen Teils ab dem Mazda Garantiestartdatum für 8 Jahre oder bis 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.
(rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge (BEV))
Diese Garantie bedeutet nicht, dass die Kapazität nicht im Laufe der Zeit und je nach Kilometerleistung abnimmt. Bei einem Absinken der Kapazität auf unter 70 % des ursprünglichen Wertes zum Zeitpunkt der Auslieferung des Mazda Neufahrzeugs deckt die Garantie für die Kapazität der Hochvolt- Batterie die Reparatur oder den Austausch (gegen Neuteile oder wiederaufbereitete Teile oder eine werksüberholte Hochvolt-Batterie mit einer zum Zeitpunkt der Reparatur angemessenen Kapazität) des betroffenen Teils ab dem Mazda Garantiestartdatum für 8 Jahre oder bis 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.
Unabhängig von der Kilometerleistung gilt die Mazda Lackgarantie und Garantie gegen Oberflächenkorrosion – ebenfalls drei Jahre lang ab dem Mazda Garantiestartdatum5. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit herstellungsbedingte Lackmängel feststellen, werden diese durch einen autorisierten Mazda Servicepartner behoben.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem modellspezifischen Service-Bordbuch, das Sie mit Ihrem neuen Mazda von Ihrem Händler erhalten.
1 Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen. Mängelhaftungsansprüche gegenüber dem Händler bleiben von der Garantie unberührt.
2 Je nachdem, was zuerst eintritt. Die Mazda Garantie erstreckt sich nicht auf Zubehör.
3 Diese Garantie bedeutet nicht, dass die Kapazität nicht im Laufe der Zeit und je nach Kilometerleistung abnimmt. Bei einem Absinken der Kapazität auf unter 70% des ursprünglichen Wertes zum Zeitpunkt der Auslieferung des Mazda Neufahrzeugs deckt die Garantie für die Kapazität der Hochvolt-Batterie die Reparatur oder den Austausch (gegen Neuteile oder wiederaufbereitete Teile oder eine werksüberholte Hochvolt-Batterie mit einer zum Zeitpunkt der Reparatur angemessenen Kapazität) des betroffenen Teils ab dem Mazda Garantiestartdatum für 8 Jahre oder bis 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.
4 Im Falle von Durchrostung von innen nach außen bis zu einer Beeinträchtigung der Außenflächen der Karosserie deckt die Garantie gegen Durchrostung die Reparatur des betreffenden lackierten Karosserieblechs des Fahrzeugs ab dem Mazda Garantiestartdatum für einen Zeitraum von 12 Jahren ohne Kilometerbegrenzung. Unterbodenflächen sowie sämtliche Komponenten der Abgasanlage, des Antriebsstrangs und der Radaufhängung zählen nicht zur Karosserie.
5 Im Falle von Lackschäden und/oder Oberflächenkorrosion deckt die Lackgarantie und die Garantie gegen Oberflächenkorrosion die Reparatur der betroffenen Lackschicht von Karosserieaußenblechen, ausgenommen hiervon sind Unterbodenflächen sowie sämtliche Komponenten der Abgasanlage, des Antriebsstrangs und der Radaufhängung.